Abkürzung sachverst
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Sachverst.: Bedeutung | ||
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Sachverst. | Sachverstand; Sachverständige[r] |
Abkürzungen ähnlich wie sachverst
- Sachbearb. - Sachbearbeiter[in]
- Sich.-Vorschr. - Sicherheitsvorschriften; Sicherungsvorschriften
- Soz.-Vers. - Sozialversicherung
- SozVersAnpG - Sozialversicherungsanpassungsgesetz
- SozVersSVerwG - Gesetz über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung
- SozVersWO - Wahlordnung für die Sozialversicherung
- Soz.-Verw. - Sozialverwaltung
- Segeberg - KFZ
Abkürzungen, in deren Bedeutungen sachverst vorkommt
- BDSF - Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
- BDSG - Bund Deutscher Sachverständiger und Gutachter
- BSK - Börsensachverständigenkommission
- BVFS - Bundesverband Freier Sachverständiger
- BVS - Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
- BVSK - Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen
- DST - Deutscher Sachverständigentag
- GebOZeug. - Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige
- GebOZuS - Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige
- GEZS - Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
- IVS - Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung
- KSA - Kraftfahrzeugsachverständigenausschuss
- MKS - Militärkraftfahrsachverständiger
- Sachv. - Sachverstand; Sachverständige[r]
- Sachverst. - Sachverstand; Sachverständige[r]
- SK - Sachverständigenkreis
- SV - Sachverständiger
- SVA - Sachverständigenausschuss
- SVR - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- TOS - Technische Organisation von Sachverständigen
- VDSS - Verband Deutscher Schifffahrts-Sachverständiger
- VSK - Verband der vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen
- ZeugGebO - Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige
- ZeugSEntschG - Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
- ZGebO - Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige
- aaS - amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr
- aaSoP - amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- SVPA - Sachverständigen Produktionsanwendung